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Wissenswertes rund um den Auftragnehmer für Schäden Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Pflicht, seine Leistung bis zur Abnahme davor zu schützen, dass sie von Dritten beschädigt wird. Doch wie verhält es sich, wenn die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme durch Dritte beschädigt wird? Diese und andere wichtige Fragen rund um die schnelle Beseitigung von Schäden beantworten Experten auf diesem spannenden Blog. Ganz gleich, ob es sich um einen Wasserschaden, einen Baupfusch oder eine Brandbeschädigung handelt: Die schnelle Schadensbeseitigung steht an oberster Stelle. Gerne laden wir dich dazu ein, im Kommentarbereich mitdiskutieren, deine Erfahrungen mit den anderen Lesern und Leserinnen zu teilen und auch Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf dich.

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Feuchte Wände in der Mietwohnung – was tun?

Erst einmal sollten die Betroffenen schnell handeln, denn feuchte Wände können verschiedene Ursachen haben. Auch wenn die Wände wieder abtrocknen, sollten Sie der Ursache hierfür auf den Grund gehen, denn dies bleibt selten ein einmaliger Prozess. Meistens sind die Schäden bei feuchten Wänden in der Mietwohnung am Anfang noch relativ klein, können aber zu einem riesigen Ausmaß ansteigen, und das innerhalb kürzester Zeit. Oft steckt hinter der Feuchtigkeit ein größeres Problem, im schlimmsten Fall kann sich Schimmel hinter der Decke oder Wand bilden und sich rasend schnell ausbreiten. Der Mieter muss den Vermieter über feuchte Wände in der Mietwohnung informieren, möglichst innerhalb kürzester Zeit, denn er ist dazu verpflichtet. Sollte er diesem nicht nachkommen, so kann er gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht werden. Wenn feuchte Wände in der Mietwohnung vorkommen, entstehen diese nicht immer durch äußere Einflüsse. Hier unterscheidet ein Fachmann zwischen horizontalem und vertikalem Eindringen von Feuchtigkeit. Dementsprechend bietet er unterschiedliche Maßnahmen zu der Beseitigung an.



Die Ursachen für feuchte Wände können unterschiedlich sein, wie z.B. durch einen kaputten Dachziegel kann Regen eindringen und sich in den Wänden oder auch der Decke festsetzen. Die Außenabdichtung ist fehlerhaft angebracht worden. Bodenfeuchtigkeit kann ebenso in das Mauerwerk eindringen, falsches Lüften der Räume, defekte Rohrleitungen, durch die immer wieder Wasser austritt. Hohe Luftfeuchtigkeit kann entstehen durch starkes Einheizen beim Baden oder Duschen und durch Kochdämpfe.



Wie kann man feuchten Wänden vorbeugen?

Beheizen Sie alle Zimmer gleichmäßig, so können feuchte Wände in der Mietwohnung vermieden werden. Lüften Sie regelmäßig und lange genug, Stoßlüften ist sinnvoller als Kippen der Fenster. Auch sollten Fenster in Abstellräumen und Kellern in den Sommer- und Frühjahrsmonaten geschlossen bleiben. Im Prinzip sollten Sie ein Ansteigen der Luftfeuchtigkeit vermeiden, denn sollten sich feuchte Wände gebildet haben, hilft oft nur noch der Fachmann. Durch eine fachmännische Bautrocknung kann man die betroffenen Bereiche wieder in den Ursprung zurückversetzen.



Wie kann Feuchtigkeit und ihre Schäden beseitigt werden?

Hat sich bereits Schimmel in oder an der Wand gebildet, können diese die Gesundheit der Mieter stark gefährden. Ernsthafte Erkrankungen der oberen Luftwege bis hin zu schwerem Asthma können entstehen, daher sollten Sie umgehend einen Fachmann aufsuchen. Alleine die Beseitigung des sichtbaren Schimmels sollten Sie vermeiden, denn dieser sitzt in den Wänden, und nur eine Fachfirma kann diesen entfernen.

 


Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Ist der Schimmel durch äußere Einflüsse entstanden, wie bauliche Mängel, dann ist der Vermieter verpflichtet, diesen zu beseitigen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Ist nachweislich der Mieter schuld am Schimmel, ist es seine Pflicht, die Schäden baldmöglichst zu beseitigen.

 

Gerne können Sie weitere Informationen hierzu beispielsweise auf der Webseite Kreher und Lindner GbR finden.

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